Und was ist ...Zwangsverheiratung?

Zwangsverheiratung

Eine Zwangsheirat besteht, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich dazu gezwungen fühlte.

„Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ (Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948)

Zwangsverheiratung ist eine Form von häuslicher Gewalt!

Betroffene werden zur Ehe gezwungen. Auf ihre Meinung wird nicht gehört oder sie wagen nicht, sich zu wehren, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen, Druck auf sie auszuüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigung durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischen und sozialen Druck sowie emotionale Erpressung.

Die meisten lieben ihre Eltern, aber wollen trotzdem frei über ihr Leben entscheiden können. Das macht es den Mädchen und jungen Frauen so schwer, sich aus den Familien zu lösen. Beratung und Hilfe muss vor allem Schutz vor Gewalt bieten können und Betroffenen helfen, sich mit ihren widersprüchlichen Gefühlen auseinanderzusetzen. Sie brauchen viel Ermutigung, um die für sie richtige Entscheidung fällen zu können.

Kindesmisshandlung

Und was ist ...Kindesmisshandlung?

Wenn Kinder oder Jugendliche durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Personen wie Nachbarn oder Verwandte seelisch und körperlich verletzt werden, spricht man von Kindesmisshandlung.